Die Prüfungen

Die praktische Prüfung

Bei dieser Prüfung wird bewertet, ob Sie in der Lage sind, in allen Situationen und unter allen Fahrbedingungen fahren können.
Vor Beginn dieser Prüfung werden Sie aufgefordert, Ihr eigenes Kompetenzniveau einzuschätzen. Diese Selbsteinschätzung hat keinen Einfluss auf den Ablauf Ihrer Prüfung, da der Prüfer sie erst nach Ihrer praktischen Fahrprüfung sehen kann.

 

Auf dem Programm

  • Vorausgehende Kontrollen
    Hier werden die elementaren Kenntnisse des Fahrzeugs (Abnutzung und Luftdruck der Reifen), seiner Bedienung und der angemessenen Sitzposition zum Fahren geprüft. Diese Kontrollen finden vor Beginn der Fahrt auf der öffentlichen Straße statt.
  • Die Manöver
    Obligatorisch durchzuführende Manöver sind das Halten und Parken. Ein weiteres Manöver wird im Losverfahren bestimmt: Wenden, im rechten Winkel zur Straße einparken oder auch rückwärtsfahren.
    Sämtliche Fahrmanöver müssen ordnungsgemäß, flüssig und unter Beachtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Für jedes der Manöver müssen Sie den Ort innerhalb des vom Prüfer vorgegebenen Bereichs wählen, der Ihnen am besten geeignet erscheint.
  • Das geleitete Fahren und das unabhängige Fahren
    Sowohl beim geleiteten als auch beim unabhängigen Fahren wird Ihre Fahrweise entsprechend der Beachtung der Straßenverkehrsordnung, Ihrer Beherrschung des Fahrzeugs und Ihres Verhaltens im Straßenverkehr bewertet.

Bedingungen für das Ablegen der Prüfung:

  • Das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben;
  • Eine gültige Bescheinigung der bestandenen theoretischen Prüfung besitzen (3 Jahre);
  • Den Risikowahrnehmungstest bestanden haben.

Besonderheiten für die freie Begleitung

  • Mindestens 3 Monate Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein absolviert haben;
  • Nachdem der/die Führerscheinanwärter und die anwesende(n) Begleitperson(en) den pädagogischen Termin wahrgenommen haben.
  • Nachdem die vorgeschriebenen 1500 km gefahren wurden und das Roadbook ausgefüllt wurde. Sie müssen dem Prüfer das ausgefüllte Roadbook vorlegen. Die vorgeschriebenen 1500 km werden berechnet ab dem Datum der Ausstellung Ihres provisorischen Führerscheins UND nachdem der Führerscheinanwärter und die angegebene(n) Begleitperson(en) den pädagogischen Termin wahrgenommen haben.

Besonderheiten für die Schulung in einer anerkannten Fahrschule

  • Mindestens 3 Monate Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein absolviert haben;
  • Nachdem die vorgeschriebenen 1500 km gefahren wurden und das Roadbook ausgefüllt wurde. Sie müssen dem Prüfer das ausgefüllte Roadbook vorlegen.

Besonderheiten für den direkten Zugang

  • Nachdem Sie mindestens 30 praktische Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule (oder mindestens 6 Stunden, wenn Ihr provisorischer Führerschein abgelaufen ist) absolviert und eine „Bescheinigung des praktischen Fahrunterrichts“ erhalten haben.