FAQ
Welche Frist gilt für die Teilnahme an der Schulung?
Gemäß dem Ministerialerlass vom 1. Oktober 2018 haben Sie ab dem Tag Ihrer Anmeldung 7 Tage Zeit, um an der Schulung des Lerntreffs teilzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie keinen Zugriff mehr auf den Inhalt der Schulung. Sie müssen sich erneut in Ihre Sitzung einloggen, 12 € bezahlen und die Schulung absolvieren, um Ihre Bescheinigung zu erhalten.
Mein(e) Guide(s) haben den Kurs zu einem anderen Zeitpunkt absolviert als ich, ist das ein Problem?
Die Guides und der Lernende können den pädagogischen Termin zu unterschiedlichen Zeiten absolvieren, aber es dauert 3 Monate ab dem Datum der letzten Teilnahmebescheinigung, bevor Sie zur praktischen Prüfung antreten können.
Kann ich den pädagogischen Termin in Wallonien absolvieren, wenn ich in der Region Brüssel oder Flandern wohne?
Ja, wenn Sie planen, Ihre praktische Prüfung in Wallonien abzulegen und die von der Region vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Führer und der Lernende müssen in Belgien registriert sein und ein in Belgien ausgestelltes Ausweisdokument besitzen und mit sich führen.
Ich hatte bei der Anmeldung ein Problem mit der Bezahlung, was kann ich tun?
Sie können uns über das kontaktformular kontaktieren und dabei so viele Informationen wie möglich angeben, damit wir das Problem analysieren können: Verwenden Sie einen PC/Tablet/Smartphone? Verwenden Sie Windows, Mac oder Linux? Verwenden Sie Chrome, Firefox, Internet Explorer, Safari oder einen anderen Browser? Was ist Ihr Zahlungsmittel (bancontact oder Kreditkarte)? Fügen Sie außerdem einen Screenshot, Datum und Uhrzeit des Auftretens des Problems, Ihren Namen und die E-Mail-Adresse, mit der Sie versucht haben, sich für den Lerntermin anzumelden, bei. Wir werden uns bemühen, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Ich habe mich registriert, kann mich aber nicht in den Lerntreff einloggen, was soll ich tun?
Es kann sein, dass Ihr Benutzerkonto noch nicht aktiviert wurde, wenn Sie sich zu schnell nach Ihrer Anmeldung anmelden wollen. Da die Bearbeitung Ihrer Zahlung auch einige Minuten dauern kann, versuchen Sie es bitte in 15 Minuten noch einmal.
Wenn Ihre Zahlung fehlgeschlagen ist, wiederholen Sie bitte den Anmeldevorgang. Wenn Ihre Nationalregisternummer jedoch in Rot angezeigt wird, wurde Ihr Konto erfolgreich erstellt und ist 'vorübergehend' gesperrt. Sie können sich dann telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular an uns wenden.
Ich habe die E-Mail mit der Anmeldebestätigung nicht erhalten, was soll ich tun?
Überprüfen Sie Ihre unerwünschten E-Mails, Spam oder Junk-E-Mails. Wenn die E-Mail dort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Wo finde ich das Roadbook?
Wenn Ihre Ausbildung als Reiseleiter oder Lernender abgeschlossen ist, kehren Sie auf die Startseite Ihres Kontos zurück. Das Roadbook befindet sich unten auf dieser. Es kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zur Erinnerung: Bei der Berechnung der Kilometer werden nur die Kilometer berücksichtigt, die ab dem Datum der Ausstellung der Bescheinigung über die Teilnahme am Lerntermin zurückgelegt wurden.
Kann ich meine praktische Prüfung direkt nach dem Besuch des pädagogischen Termins ablegen?
Nein. Zwischen dem Erhalt der Bescheinigung über den Besuch des pädagogischen Termins und der praktischen Prüfung müssen mindestens 3 Monate vergehen. In diesen 3 Monaten füllen der Lernende und sein/e Führer das Roadbook aus und legen mindestens 1.500 km zurück.
Meine Bescheinigung läuft bald ab. Wie ist das Verfahren, um sie verlängern zu können?
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur für Reiseführer möglich. Diese Möglichkeit ist in Ihrem Konto nur ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung verfügbar.
Um die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie sich in Ihr Konto einloggen. Sie sehen dann einen blauen Kasten mit einer Schaltfläche „Die Gültigkeit meiner Bescheinigung verlängern“, auf die Sie klicken müssen. Sie werden dann aufgefordert, 12€ zu bezahlen und müssen den Kurs erneut absolvieren. Bei älteren Konten müssen Sie höchstwahrscheinlich im ersten Schritt entscheiden, ob Sie Führer oder Lernender sind.
Wenn Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des Lerntreffens für denselben Lernenden vor Ablauf der Gültigkeit verlängern, können alle gefahrenen Kilometer für denselben Lernenden angerechnet werden.
Wenn Sie Ihre Bescheinigung des pädagogischen Treffens verlängert haben, um als Führer für einen neuen Lernenden zu fungieren, können Sie mit dem Fahrunterricht beginnen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass nur die Kilometer, die nach dem Ausstellungsdatum der jüngsten Bescheinigung des Duos oder Trios Führer(s) / Lernender des pädagogischen Treffens zurückgelegt wurden, im Roadbook zu verbuchen sind.
Als Reiseleiter habe ich meine Bescheinigung vor Ablauf ihrer Gültigkeit für ein und denselben Lernenden verlängert. Gelten die drei Monate für das Lernpraktikum noch?
Wenn Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des Lerntreffens für denselben Lernenden vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer ersten Bescheinigung verlängert haben, gilt die 3-monatige Lernzeit vor der praktischen Führerscheinprüfung Ihres Lernenden nicht.
Als Reiseleiter habe ich meine Bescheinigung für denselben Lernenden nach Ablauf der Gültigkeit verlängert. Wie verhält es sich mit den gefahrenen Kilometern und der 3-monatigen Lernzeit zwischen der abgelaufenen Bescheinigung und der Verlängerung?
Die 3-monatige Lernzeit vor der praktischen Führerscheinprüfung Ihres Lernenden gilt nicht.
Wenn Sie Ihre Bescheinigung nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert haben, dann können die zwischen der ersten Bescheinigung und der Verlängerung gefahrenen Kilometer nicht angerechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, das Ablaufdatum der ersten Bescheinigung zu überprüfen. Sie können Ihre Angaben überprüfen, indem Sie auf der Startseite unserer Website (https://rendezvouspedagogique.awsr.be/de) im Rahmen „Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins“ gehen.
Die Daten, an denen Sie die Ausbildung des pädagogischen Termins absolviert haben, werden von den Prüfungszentren überprüft, wenn Sie einen Termin für die Prüfung vereinbaren. Der Nachweis Ihrer Verlängerung wird nun automatisch an die Prüfungszentren in Wallonien gesendet.
Wie kann ich die Gültigkeit meiner Bescheinigung überprüfen?
Sie können jederzeit auf der Startseite unserer Website https://rendezvouspedagogique.awsr.de im Rahmen „Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Treffpunkts“ das dafür vorgesehene Überprüfungsmodul nutzen. Nachdem Sie Ihre nationale Nummer eingegeben haben, wird Ihnen das System sofort das Datum bestätigen, an dem die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung abläuft.
Wie erhalte ich meine Bescheinigung?
Die Bescheinigung wird automatisch digital an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet.
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Sie den Kurs abgeschlossen haben. Überprüfen Sie ggf. den Ordner „Junk-Spam“ in Ihrem Posteingang.
Die VOR dem 19.10.2022 ausgestellten Folgebescheinigungen wurden ebenfalls an die Prüfungszentren weitergeleitet und müssen bei der praktischen Prüfung nicht mehr in Papierform vorgelegt werden.
Wie kann ich ein Duplikat meiner Bescheinigung erhalten?
Es ist nicht mehr erforderlich, bei der praktischen Prüfung eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt stellt die AWSR keine Bescheinigungen mehr in Papierform aus.
Alle Bescheinigungen des pädagogischen Termins seit 2018 wurden an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet.
Wie lange ist meine Bescheinigung gültig?
Ihre Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Während der gesamten Gültigkeitsdauer haben Sie immer Zugang zu Ihrem Konto.
Kann ich gleichzeitig als Führer für mehrere Lernende fungieren?
Ja, unter bestimmten Bedingungen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins B derzeit als Führer auf einem vorläufigen Führerschein aufgeführt sind, dürfen Sie während eines Zeitraums von einem Jahr nach der Abmeldung auf dem aktuellen vorläufigen Führerschein nicht als Führer auf einem neuen vorläufigen Führerschein aufgeführt werden.
Ausnahmen:
- Ihre Kinder oder Mündel oder die Kinder oder Mündel seines gesetzlichen Partners (allgemeine Regel);
- Ihr Ehepartner oder die Person, mit der er rechtmäßig zusammenlebt oder eine eheähnliche Gemeinschaft bildet;
- Ihre Enkelkinder, ihre Schwestern, Brüder und Mündel;
- Kinder, Enkelkinder, Schwestern, Brüder und Mündel Ihres Ehepartners oder der Person, mit der er oder sie rechtmäßig zusammenlebt oder einen faktischen Haushalt bildet.
Sie können also auf dem vorläufigen Führerschein dieser Personen eingetragen sein, während Sie gleichzeitig auf dem vorläufigen Führerschein einer anderen Person eingetragen sind.
Umgekehrt kann der Fremdenführer nicht für eines der oben aufgeführten Mitglieder und eine fremde Person im selben Jahr eingetragen werden.
Was sind die Voraussetzungen für einen Fremdenführer?
Der Fremdenführer muss seit mindestens acht Jahren im Besitz des Führerscheins B sein, in Belgien eingetragen sein und ein in Belgien ausgestelltes Ausweisdokument besitzen. Ihm darf der Führerschein nicht vor mindestens 3 Jahren entzogen worden sein und er muss am pädagogischen Termin teilgenommen haben.
Wer darf den Lernenden beim Fahren im freien Verkehr begleiten?
Der Inhaber eines vorläufigen Führerscheins B darf nur von seinem/seinen Begleiter/n (immer nur einer) und/oder von einem patentierten Fahrlehrer begleitet werden. Er darf keine anderen Fahrgäste befördern.
Zur Erinnerung: Von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens ist es außerdem verboten, auf öffentlichen Straßen zu fahren:
freitags, samstags und sonntags,
am Vorabend von Feiertagen und an den Feiertagen selbst.
Was ist bei einer Verkehrskontrolle zu tun, wenn ich keine Papierbescheinigung über die Absolvierung der Ausbildung des pädagogischen Termins habe?
Das digitale Dokument, das die Ausbildung des pädagogischen Termins bescheinigt, wird an die Prüfungszentren in Wallonien für die praktische Prüfung des Lernenden weitergeleitet.
Folglich ist der Lernende nicht verpflichtet, eine Papierversion zu besitzen, und bei einer Verkehrskontrolle wird die Vorlage dieses Dokuments nicht verlangt.
Ich möchte an Fahrschulstunden teilnehmen. Das Zentrum verlangt von mir, dass ich für mich und meine Begleiter das Datum und den Nachweis über die Teilnahme an der Ausbildung des pädagogischen Treffpunkts vorlege. Da ich diese Bescheinigung nicht besitze, wie muss ich vorgehen?
Das digitale Dokument, das die Teilnahme an der Schulung des pädagogischen Termins belegt, wird an die Prüfungszentren in Wallonien für die praktische Prüfung des Lernenden weitergeleitet. Die Fahrschulen müssen dieses Dokument nicht besitzen. Sie können jederzeit auf der Startseite unserer Website https://rendezvouspedagogique.awsr.be/de im Rahmen „Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Treffpunkts“ und verwenden Sie das dafür vorgesehene Überprüfungsmodul. Nachdem Sie die betreffenden nationalen Register kodiert haben, wird Ihnen das System sofort das Datum bestätigen, an dem die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung abläuft.