FAQ

Allgemeine Informationen

Wer muss an der pädagogischen Schulung teilnehmen?

Im Rahmen des vorläufigen Führerscheins M36 müssen gemäß Ministerialdekret vom 1. Oktober 2018 Fahrlehrer und Fahrschüler – die auf dem vorläufigen Führerschein angegeben sind – vor Beginn der Fahrschulausbildung an einer pädagogischen Schulung teilnehmen.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Schulung absolviert werden und innerhalb welcher Frist?

Die E‑Learning-Schulung muss vom Duo oder Trio Begleiter(n) / Lernendem vor Beginn der Fahrausbildung absolviert werden. Ab dem Tag Ihrer Anmeldung haben Sie 7 Tage Zeit, um die Schulung zum pädagogischen Termin zu absolvieren. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugang zum Inhalt gesperrt. In diesem Fall ist eine Gebühr von 12 Euro zu entrichten, und die Schulung muss erneut durchgeführt werden, um die Bescheinigung zu erhalten.

Registrierung und Konto

Ich versuche, mich auf der Website anzumelden, aber meine Daten werden rot angezeigt. Was soll ich tun?

Es ist möglich, dass Sie bereits ein Konto auf unserer Website erstellt haben (d. h. Ihre Nationalregisternummer wurde bereits eingegeben). In diesem Fall können Sie kein zweites Konto eröffnen. Sie können sich jederzeit mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in Ihr Konto einloggen.

Ich habe bereits ein Konto auf der Website des pädagogischen Treffens der AWSR. Ich kenne meine Benutzerkennung und mein Passwort nicht mehr. Was soll ich tun?

Sie können uns dann telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular kontaktieren.

Bei der Anmeldung wird meine Nationalregisternummer rot als ungültig angezeigt. Was soll ich tun, um das Problem zu lösen?

Einige Computer, insbesondere Arbeitsgeräte, blockieren die Speicherung sensibler Daten. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, versuchen Sie es mit einem anderen Gerät oder Browser (z. B. Firefox, Chrome oder Edge) oder verwenden Sie den privaten/Inkognito-Modus.

Ich hatte ein Zahlungsproblem bei der Anmeldung. Was kann ich tun?

Sie können uns dann telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular kontaktieren.

Ich habe die Bestätigungs-E-Mail meiner Anmeldung nicht erhalten. Was soll ich tun?

Überprüfen Sie Ihren Spam- oder Junk-Mail-Ordner. Wenn die E-Mail dort nicht zu finden ist, kontaktieren Sie uns bitte über das kontaktformular.

Ich bin angemeldet, aber ich kann mich nicht beim pädagogischen Treffen einloggen. Was soll ich tun?

Es ist möglich, dass Ihr Benutzerkonto noch nicht aktiviert ist, wenn Sie sich zu schnell nach Ihrer Anmeldung einzuloggen versuchen. Bitte versuchen Sie es nach 15 Minuten erneut.

Wenn Ihre Zahlung fehlgeschlagen ist und Sie sich nicht in Ihre Sitzung einloggen können, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail über das kontaktformular kontaktieren.

Ich habe bei der Auswahl meiner Rolle einen Fehler gemacht. Was muss ich tun, um das zu korrigieren?

Wenn Sie bei der Anmeldung die falsche Rolle gewählt haben und die Schulung noch nicht abgeschlossen ist, senden Sie bitte über das kontaktformular eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Ihrer Adresse oder Ihrer Nationalregisternummer, um die Änderung der Rolle zu beantragen.

Wenn Sie die Schulung bereits abgeschlossen haben, kann die Rolle nicht mehr geändert werden. Keine Sorge: Der Inhalt der Schulung ist für beide Rollen identisch, Sie verpassen also keine wichtigen Informationen. Wenn Sie die Schulung des pädagogischen Treffens korrekt absolviert und die dreimonatige Lernphase eingehalten haben, akzeptieren die Prüfungszentren, dass Sie zur praktischen Prüfung antreten.

Begleitperson

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Begleiter*in zu sein?

Der/die Begleiter*in muss seit mindestens 8 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein, in Belgien gemeldet sein und über einen in Belgien ausgestellten Personalausweis verfügen. Er/Sie darf in den letzten 3 Jahren nicht vom Führerschein entzogen worden sein und muss die Schulung des pädagogischen Treffens absolviert haben.

Wer kann einen Lernenden beim freien Fahrtraining begleiten und zu welchem Zeitpunkt?

Seine/Ihre Begleiter*innen (jeweils nur eine Person gleichzeitig) und/oder ein zertifizierter Fahrlehrer. Der/die Lernende darf keine weiteren Passagiere befördern.
Zur Erinnerung: Es ist außerdem verboten, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens auf öffentlichen Straßen zu fahren: freitags, samstags, sonntags sowie am Vorabend und an gesetzlichen Feiertagen.

Welche Auswirkungen hat die Änderung des/der Begleiter*in(nen) während der Lernphase?

Diese Änderung muss durch einen Antrag auf einen neuen vorläufigen Führerschein bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

Wenn ein oder mehrere Begleiter*innen während der Lernphase im vorläufigen Führerschein geändert werden, bleibt die Schulung des pädagogischen Treffens obligatorisch und muss daher absolviert oder noch gültig sein.

Mein/Meine Begleiter*in(nen) hat/haben die Schulung zu einem anderen Zeitpunkt als ich absolviert. Ist das ein Problem?

Begleiter*innen und der/die Lernende können die Schulung zu unterschiedlichen Zeiten absolvieren. Die praktische Prüfung kann jedoch erst nach einer Frist von 3 Monaten abgelegt werden, gerechnet ab dem Abschlussdatum der zuletzt absolvierten Schulung. Auch die Anrechnung der Kilometer im Fahrbuch beginnt ab diesem Datum.

Kann ich gleichzeitig Begleiter*in für mehrere Lernende sein?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Begleiterinnen können mehrere Lernende begleiten, wenn es sich um ihren Ehepartner, eingetragenen Partner, Kind, Enkel, Schwester, Bruder oder Mündel handelt, oder um die des Ehepartners/Partners. Sie können also gleichzeitig im vorläufigen Führerschein dieser Personen eingetragen sein und gleichzeitig im vorläufigen Führerschein einer anderen Person.
Andernfalls müssen Sie ein Jahr nach Entzug des Führerscheins Ihres letzten Lernenden warten, bevor Sie erneut Begleiterin sein können.

Ich bin derzeit Begleiter*in eines Lernenden (Fahrtraining läuft) und meine Bescheinigung läuft bald ab. Wie ist das Verfahren, um sie zu verlängern?

Das System erlaubt die Verlängerung Ihrer Schulungsbescheinigung frühestens ein Jahr vor deren Ablaufdatum.

Melden Sie sich in Ihrem Konto an, klicken Sie auf die blaue Schaltfläche ‚verlängern‘, zahlen Sie 12 Euro und absolvieren Sie die Schulung erneut.

Wenn Sie dies vor Ablauf tun, bleiben die bereits gefahrenen Kilometer erhalten und die dreimonatige Lernphase muss nicht erneut eingehalten werden. Verlängern Sie Ihre Bescheinigung nach Ablauf, werden nur die Kilometer zwischen den beiden Bescheinigungen nicht angerechnet.

Ich habe bereits ein Konto als Begleiter. Ich möchte der Begleiter eines neuen Lernenden sein. Meine Bescheinigung ist abgelaufen oder läuft bald ab. Wie ist das Verfahren, um sie zu verlängern?

Melden Sie sich in Ihrem Konto an, klicken Sie auf die blaue Schaltfläche ‚verlängern‘, zahlen Sie 12 Euro und absolvieren Sie die Schulung erneut.

Die praktische Prüfung kann erst nach einer Frist von 3 Monaten abgelegt werden, gerechnet ab dem Abschlussdatum der zuletzt absolvierten Schulung des Duos oder Trios (Lernender und Begleiter*in). Auch die Mindeststrecke von 1.500 Kilometern wird ab diesem Datum berücksichtigt.

Roadbook

Wo kann ich das Roadbook finden?

Nachdem Ihre Schulung als Begleiterin oder Lernender abgeschlossen ist, gehen Sie zurück zur Startseite Ihres Kontos. Das Fahrbuch befindet sich am unteren Ende der Seite. Es muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zur Erinnerung: Es werden nur die Kilometer berücksichtigt, die ab dem Abschlussdatum der zuletzt absolvierten Schulung (Begleiterinnen und Lernender) gefahren wurden.

Welches Format muss das Roadbook haben?

Ein Kandidat/eine Kandidatin und sein/ihr Begleiter*in, die ihr Fahrbuch im .word- oder .pdf-Format oder auf Tablet/Smartphone/PC im Prüfungszentrum vorlegen, können genauso akzeptiert werden wie ein Kandidat, der sein Fahrbuch in Papierform vorlegt, vorausgesetzt, es ist ordnungsgemäß ausgefüllt und die Informationen sind für das Prüfungszentrum leicht lesbar und zugänglich.

Ab wann können die gefahrenen Kilometer angerechnet werden?

Nur die Kilometer, die nach dem Datum der neuesten Bescheinigung des Duos oder Trios (Lernender und Begleiter*innen) gefahren wurden, werden im Fahrbuch angerechnet.

Praktische Fahrprüfung

Kann ich die praktische Prüfung direkt nach der Teilnahme am pädagogischen Treffen ablegen?

Nein. Zwischen dem Erhalt der zuletzt ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme am pädagogischen Termin des Duos oder Trios Begleiter / Lernender und der praktischen Prüfung müssen mindestens drei Monate vergangen sein. Während dieser 3 Monate müssen der/die Lernende und seine/ihre Begleiter*innen das Fahrbuch ausfüllen und mindestens 1.500 Kilometer zurücklegen.

Bescheinigung

Wie werde ich meine Bescheinigung erhalten? Ist es möglich, ein Duplikat meiner Bescheinigung zu erhalten ?

Die Bescheinigung wird automatisch digital an die Prüfungszentren in Wallonien übermittelt.
Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung des Abschlusses der Schulung. Überprüfen Sie gegebenenfalls den Spam- oder Junk-Mail-Ordner Ihres Postfachs.
Bescheinigungen, die VOR dem 19.10.2022 ausgestellt wurden, wurden ebenfalls an die Prüfungszentren übermittelt und müssen zur praktischen Prüfung nicht mehr in Papierform vorgelegt werden. Die AWSR versendet daher keine Papierfassung mehr (weder neue noch alte).

Wie lange ist meine Bescheinigung gültig?

Ihre Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und endet um 23:59 Uhr am Tag vor dem Jahrestag. Zum Beispiel: Beginn 10. September 2025, Ende 09. September 2030 um 23:59 Uhr.

Wie kann ich das Ablaufdatum meiner Bescheinigung überprüfen?

Sie haben während der gesamten Gültigkeitsdauer jederzeit Zugriff auf Ihr Konto. Sie können jederzeit die Startseite unserer Website https://rendezvouspedagogique.awsr.be im Abschnitt ‚Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Treffens überprüfen‘ aufrufen und das dafür vorgesehene Prüfmodul verwenden. Nach Eingabe Ihrer Nationalregisternummer bestätigt das System sofort das Ablaufdatum Ihrer Bescheinigung.

Ist es möglich, die Gültigkeit meiner Bescheinigung zu verlängern oder die Schulung des pädagogischen Treffens erneut zu absolvieren?

Für Begleiter*innen ist es möglich, die Gültigkeit der Bescheinigung über die Teilnahme am pädagogischen Treffen zu verlängern.

Wenn Sie derzeit mit einem Kandidaten/einer Kandidatin in der Lernphase sind, erlaubt das System, Ihre Schulungsbescheinigung frühestens ein Jahr vor deren Ablauf zu verlängern. Dazu melden Sie sich in Ihrem Konto an, klicken auf die blaue Schaltfläche ‚verlängern‘, zahlen 12 Euro und absolvieren die Schulung erneut. Wenn Sie dies vor Ablauf tun, bleiben die bereits gefahrenen Kilometer angerechnet und die dreimonatige Lernphase muss nicht erneut eingehalten werden. Verlängern Sie die Bescheinigung nach Ablauf, werden nur die Kilometer zwischen den beiden Bescheinigungen nicht berücksichtigt.

Wenn Sie mit einem neuen Kandidaten/einer neuen Kandidatin beginnen, melden Sie sich in Ihrem Konto an, klicken auf die blaue Schaltfläche ‚verlängern‘, zahlen 12 Euro und absolvieren die Schulung erneut. Die praktische Prüfung kann erst nach einer Frist von 3 Monaten abgelegt werden, gerechnet ab dem Abschlussdatum der zuletzt absolvierten Schulung des Duos oder Trios (Lernender und Begleiter*innen). Auch die Mindeststrecke von 1.500 Kilometern wird ab diesem Datum berücksichtigt.

Für Lernende (Kandidaten/Kandidat*innen), die die Schulung des pädagogischen Treffens erneut absolvieren müssen, senden Sie eine E-Mail an rendezvouspedagogique@awsr.be, um die Löschung Ihres alten Kontos zu beantragen. Danach können Sie sich erneut anmelden, 12 Euro zahlen und die Schulung nochmals absolvieren. In diesem speziellen Fall gibt es keine Lernphase.

Verschiedenes

Im Falle einer Verkehrskontrolle: Was soll ich tun, wenn ich keine Papierbescheinigung über die Teilnahme an der pädagogischen Schulung besitze?

Das digitale Dokument, das die Teilnahme an der pädagogischen Schulung bestätigt, wird den Prüfungszentren in Wallonien für die praktische Prüfung des Lernenden übermittelt. Die Vorlage dieses Dokuments wird nicht verlangt.

Ich möchte Fahrstunden nehmen. Das Zentrum verlangt von mir das Datum und den Nachweis über die Teilnahme an der Schulung des pädagogischen Treffens für meine Begleiter*innen und mich. Da ich diese Bescheinigung nicht besitze, wie soll ich vorgehen?

Das digitale Dokument, das die Teilnahme an der Schulung des pädagogischen Treffens bestätigt, wird an die Prüfungszentren in Wallonien für die praktische Prüfung des/der Lernenden übermittelt. Sie können jederzeit die Startseite unserer Website https://rendezvouspedagogique.awsr.be im Abschnitt ‚Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Treffens überprüfen‘ aufrufen und das dafür vorgesehene Prüfmodul verwenden. Nach Eingabe der betreffenden Nationalregisternummern bestätigt das System sofort das Ablaufdatum Ihrer Bescheinigung bzw. der Bescheinigung Ihrer Begleiter*innen.

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