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Die wallonische Agentur für Verkehrssicherheit

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Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Wenn Sie bei der Eingabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Adresse oder Ihrer Nationalnummer ein Fehler gemacht ist und Sie die Ausbildung noch nicht zu 100% absolviert haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an rdvpedagogique@awsr.be und geben Sie die fehlerhaften Daten und die Berichtigung, die Sie vornehmen möchten an.

 

Die einzige Angabe, die wir nicht ändern können, ist Ihre E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie dazu die Frage "Ich habe einen Fehler bei meiner E-Mail-Adresse gemacht".

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie bei der Anmeldung einen Fehler bei der Wahl Ihrer Rolle gemacht haben und die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, können Sie uns eine E-Mail schicken, damit wir die Änderung vornehmen können.

Wenn Sie bei der Anmeldung einen Fehler bei der Auswahl Ihrer Rolle gemacht haben und die Ausbildung zu 100 % abgeschlossen haben, können wir Ihre Rolle leider nicht ändern.

Bei der praktischen Prüfung wird dies jedoch kein Problem darstellen. Die Prüfungszentren prüfen nämlich nur anhand Ihrer Nationalregisternummer, ob Sie an der Ausbildung des pädagogischen Termins teilgenommen haben und der Frist .

Was den Inhalt der Ausbildung betrifft, so wird das Risiko im Straßenverkehr in beiden Ausbildungen auf ähnliche Weise behandelt. Nur die rollenspezifischen Teile haben je nach gewählter Rolle einen anderen Inhalt.

Kontaktieren Sie uns

Einerseits überprüfen Sie bitte, ob Sie bei der Anmeldung einen Fehler in Ihrer E-Mail-Adresse nicht gemacht haben. Sie sollten eine E-Mail erhalten haben, die Ihre Anmeldung für die Ausbildung bestätigt.

Anderseits, überprüfen Sie bitte, ob der Betrag für die Anmeldung von Ihrem Konto abgebucht wurde.

Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben und Ihnen der Betrag abgebucht wurde, haben Sie wahrscheinlich einen Fehler in Ihrer E-Mail-Adresse gemacht.

 

Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben und Ihnen der Betrag nicht abgebucht wurde, beginnen Sie Ihre Anmeldung erneut.

Bei allen anderen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns und geben Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Nationalregisternummer und die E-Mail-Adresse an, die Sie für die Anmeldung verwendet haben.

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Es kann vorkommen, dass manche E-Mails in den Ordner für unerwünschte Mail verschoben werden.
Prüfen Sie also Ihren Spam- oder Junk-E-Mail-Ordner.

Es ist auch möglich, dass Sie einen Fehler bei Ihrer E-Mail-Adresse gemacht haben.

Falls die E-Mail nicht in diesem Ordner vorhanden ist, können Sie über das Überprüfungsmodul auf unserer Homepage immer noch überprüfen, ob Ihre Daten an die Prüfungszentren weitergeleitet wurden.

Wir haben leider keine Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse in unserem System zu ändern. Daher werden Sie unsere E-Mails nicht erhalten.

Dies hindert Sie jedoch nicht daran, sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und dem von Ihnen festgelegten Passwort in Ihr Konto einzuloggen.

Am Ende Ihrer Ausbildung wird Ihre Bescheinigung tatsächlich an die Prüfungszentren weitergeleitet. Diese ist mit Ihrer Nationalregisternummer verknüpft.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen mit der Bezahlung Ihrer Anmeldung und geben Sie Ihre Vor- und Nachnamens, Ihrer Nationalregisternummer und der E-Mail-Adresse, die Sie für die Anmeldung verwendet haben an.

Kontaktieren Sie uns

Ihre Informationen zur Nachverfolgung der Ausbildung werden direkt digital an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet, wenn Sie die Ausbildung innerhalb der vorgegebenen Frist zu 100 % absolviert haben. Die AWSR stellt daher keine Bescheinigungen in Papierform mehr aus.

 

Achtung: Alle Bescheinigungen seit 2018 wurden an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet.

Seit Oktober 2023 stellt die AWSR keine Bescheinigungen in Papierform mehr aus, sodass es nicht mehr möglich ist, ein Duplikat zu erhalten.

Alle Bescheinigungen seit 2018 wurden digital an die Prüfungszentren weitergeleitet. Diese werden am Tag der praktischen Prüfung anhand Ihrer nationalen Registernummer überprüfen, ob Sie die Ausbildung absolviert haben.

 

Ihre Bescheinigung des pädagogschien Termin ist fünf Jahre lang gültig.Sie können das Gültigkeitsdatum Ihrer Bescheinigung mithilfe Ihrer Nationalregisternummer über das Überprüfungsmodul auf unserer Homepage immer noch überprüfen.

 

Wenn Sie bereits an der Ausbildung des pädagogischen Termins teilgenommen haben und Ihre Bescheinigung noch gültig ist, müssen Sie nicht erneut an der Schulung teilnehmen.

Sie können die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über das Überprüfungsmodul auf unserer Homepage überprüfen.

Nein, Sie brauchen keine Bescheinigung in Papierform, um über eine anerkannte Fahrschule Unterricht zu nehmen.

Sie können zeigen, dass Sie an der Ausbildung des pädagogischen Termins teilgenommen haben, indem Sie das Überprüfungsmodul  auf unserer Homepage verwenden.
Mit diesem Modul können Sie, nachdem Sie Ihre Nationalregisternummer eingegeben haben, das Gültigkeitsdatum Ihrer Bescheinigung überprüfen und somit feststellen, dass Sie die Ausbildung tatsächlich absolviert haben.

Nein, im Falle einer Polizeikontrolle wird der Beamte den vorläufigen Führerschein des Lernenden sowie den Führerschein der Begleitperson überprüfen.
Der Polizeibeamte wird jedoch nicht überprüfen, ob Sie an dem pädagogischen Termin teilgenommen haben, und wird auch nicht verlangen, Ihre Bescheinigung über die Teilnahme an dem pädagogischen Termin zu sehen.

Der Download des Roadbooks erfolgt automatisch, wenn Sie am Ende der Ausbildung bestätigen, dass Ihre Daten an die Prüfungszentren gesendet werden. Bitte überprüfen Sie in Ihrem Ordner "Downloads", ob das Roadbook heruntergeladen wurde.

Sie können es auch herunterladen, indem Sie auf die Startseite Ihres Kontos gehen.

Wenn Sie sich vor dem 19.10.22 angemeldet haben, müssen Sie sich auf der Website www.rendezvouspedagogique.awsr.be in Ihr Konto einloggen, Ihre Rolle (Lernender oder Begleitperson) auswählen und die verschiedenen Module absolvieren.
Da Ihr Konto vor der Aktualisierung des Inhalts erstellt wurde, müssen Sie die Ausbildung erneut absolvieren, um sich mit dem Stoff vertraut zu machen.
Beachten Sie, dass diese Aktion keinen Einfluss auf das Gültigkeitsdatum Ihrer Ausbildung hat.

Wenn Sie sich nach dem 19.10.22 angemeldet haben, können Sie, wenn Sie sich in Ihr Konto einloggen, auf der Startseite Ihres Kontos auf die Schaltfläche "Meine Ausbildung erneut lesen" klicken, um die Lernmodule erneut durchzugehen.

Bei der praktischen Prüfung überprüfen die Prüfungszentren anhand Ihrer nationalen Nummer, ob Sie seit mindestens 3 Monaten an der Ausbildung teilgenommen haben.


Sie dürfen also bei Ihrer praktischen Prüfung keine Bescheinigung in Papierform besitzen.

Sie können Ihre praktische Prüfung nach einer Frist von mindestens 3 Monaten nach der Absolvierung des pÄdagogischen Termin ablegen. Diese Frist sollte auf der Grundlage der jüngsten Bescheinigung des Duos/Trios Lernende(r) und Führer(in) berechnet werden.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist nur für die Begleitpersonen möglich.

Wenn Sie bereits als Begleitperson auf dem vorläufigen Führerschein eines Lernenden vermerkt sind und Ihre Bescheinigung des pädagogischen Treffens abläuft, haben Sie die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung für 5 Jahre zu verlängern.

Diese Verlängerung der Gültigkeit, die vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Bescheinigung durchgeführt wird, ermöglicht es Ihnen, die Begleitung Ihres Lernenden ohne Anwendung einer neuen Frist von 3 Monaten vor der praktischen Prüfung fortzusetzen, und vermeidet gleichzeitig den Verlust der bereits zurückgelegten Kilometer, die im Roadbook eingeschrieben sind.

Um die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie sich in Ihr Konto einloggen und auf die Schaltfläche "Die Gültigkeit meiner Bescheinigung verlängern" klicken. Sie werden aufgefordert 12 € zu zahlen und müssen erneut an der Ausbildung teilnehmen, um diese Verlängerung zu bestätigen.

Die Verlängerung der Bescheinigung wird erst ein Jahr vor Ablauf Ihrer Bescheinigung auf Ihrem Konto verfügbar sein.

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