In der Praxis
Seit dem 30.06.2018 obligatorisch im Ausbildungsweg mit freier Begleitung
Gemäß einer Entscheidung der Wallonischen Regierung müssen jeder Fahrschüler und dessen Begleitperson(en), die sich für den Ausbildungsweg mit freier Begleitung entschieden haben, eine Schulung betreffend die Risiken im Straßenverkehr absolvieren, die als „pädagogischer Termin“ bezeichnet wird. Dies betrifft also alle Führerscheinanwärter, die ihre theoretische Fahrprüfung für den Führerschein B nach dem 30.06.2018 bestanden haben, sowie deren Begleitperson(en). Ein Beweis dieser Schulung muss vorgelegt werden, um die praktische Prüfung ablegen zu können
Die AWSR ist die erste Einrichtung, die einen Onlinekurs für den pädagogischen Termin angeboten und vom Öffentlichen Dienst der Wallonie (ÖDW) offiziell anerkannt wurde. Diese Online-Schulung wird regelmäßig angepasst, um die Wirklichkeit und die praktischen Verhältnisse im Straßenverkehr möglichst gut widerzuspiegeln.
Wie funktionniert das?
- Individuelle Anmeldung
Der Lernende und jede seiner Begleitperson(en) müssen sich individuell online anmelden, um die Bescheinigung zu erhalten. - Kosten pro Person
12 € pro Anmeldung. - Schulung
Interaktives und fortschreitendes E-Learning. Sie dauert etwa 45 Minuten. - Begrenzte Dauer
Jeder Benutzer hat maximal 7 Tage um die Aussbildung zu absolvieren. - Bescheinigung
Die Bescheinigungen des pädagogischen Termins werden direkt digital an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet.
Sie benötigen keine Bescheinigung in Papierform mehr, um zur praktischen Prüfung antreten zu können.
Bescheinigungen, die vor dem 19.10.22 datiert sind, wurden ebenfalls an die Prüfungszentren weitergeleitet. - Gültigkeit
Jede Bescheinigung bleibt 5 Jahre lang gültig. - Praktische Prüfung
Zwischen dem pädagogischen Termin (des Lernenden UND der Begleitperson(en)) und der praktischen Führerscheinprüfung muss eine Frist von mindestens 3 Monaten eingehaltet werden. - Mindestens 1.500 km fahren
Zwischen dem pädagogischen Termin (des Lernenden UND der Begleitperson(en)) und der praktischen Führerscheinprüfung müssen 1500 km gefahren werden. Diese Kilometer werden im roadbook geschrieben, das Roadbook muss für die praktische Prüfung vorgelegt werden.