FAQ

Innerhalb welcher Frist muss die Schulung absolviert werden?

Gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 1. Oktober 2018 verfügen Sie über eine Frist von 7 Tagen ab dem Tag Ihrer Anmeldung, um die Schulung des pädagogischen Termins zu absolvieren. Nach Verstreichen dieser Frist haben Sie nicht länger Zugang zum Inhalt der Schulung. Sie müssen sich mit Ihrer Sitzung verbinden, erneut 12 € zahlen und die Schulung absolvieren, um die Bescheinigung zu erhalten.

Meine Begleitperson(en) hat/haben die Schulung zu einem anderen Zeitpunkt als ich absolviert. Ist das ein Problem?

Die Begleitpersonen und der Lernende können die Schulung im Rahmen des pädagogischen Termins zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolvieren, allerdings müssen 3 Monate nach der Ausstellung der neusten Schulungsbescheinigung vergehen, bevor man die praktische Prüfung ablegen kann.

Darf ich den pädagogischen Termin in der Wallonie wahrnehmen, wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Flämischen Region wohne?

Ja, sofern Sie vorhaben, die praktische Prüfung in der Wallonie abzulegen, und wenn Sie die von der Region vorgeschriebenen Zugangsbedingungen erfüllen. Die   Begleitperson und der Lernende müssen in Belgien angemeldet sein und Inhaber eines in Belgien ausgestellten Ausweisdokuments sein.

Bei der Anmeldung bin ich auf ein Problem bei der Bezahlung gestoßen. Was kann ich tun?

Sie können uns über das Kontaktformular möglichst viele Informationen mitteilen, damit wir das Problem analysieren können: Verwenden Sie einen PC, ein Tablet, ein Smartphone? Verwenden Sie Windows, macOS oder Linux? Welchen Webbrowser setzen Sie ein: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Safari oder einen anderen? Welche Zahlungsmethode haben Sie verwendet (Bancontact oder Kreditkarte)? Legen Sie ebenfalls einen Screenshot bei und geben Sie das Datum und die Uhrzeit des Problems, Ihren Namen sowie die E-Mail-Adresse an, mit der Sie versucht haben, sich für den pädagogischen Termin anzumelden. Wir sind bestrebt, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

Ich habe mich angemeldet, kann aber keine Verbindung zum pädagogischen Termin herstellen. Was muss ich tun?

Wenn Sie zu schnell nach der Anmeldung versuchen, eine Verbindung herzustellen, wurde Ihr Benutzerkonto möglicherweise noch nicht aktiviert. Da die Verarbeitung Ihrer Zahlung ebenfalls einige Minuten dauern kann, versuchen Sie es bitte in 15 Minuten noch einmal.
Wenn Ihre Zahlung fehlgeschlagen ist, wiederholen Sie bitte das Anmeldeverfahren. Wenn Ihre Nationalregisternummer jedoch rot angezeigt wird, wurde Ihr Konto erstellt, ist aber vorübergehend gesperrt. Sie können sich in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular an uns wenden.

Ich habe die E-Mail zur Bestätigung meiner Anmeldung nicht erhalten. Was muss ich tun?

Prüfen Sie Ihre unerwünschten E-Mails, Ihren Spam- oder Junk-Mail-Ordner. Falls die E-Mail dort nicht vorhanden ist, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Wo kann ich das Roadbook finden?

Nach Abschluss Ihrer Schulung als Begleitperson oder als Lernender kehren Sie zur Startseite Ihres Kontos zurück. Das Roadbook befindet sich unten auf dieser Seite. Sie können es herunterladen und ausdrucken. Zur Erinnerung: Bei der Berechnung der Kilometer werden nur die Kilometer berücksichtigt, die nach dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung des pädagogischen Termins gefahren worden sind.

Kann ich die praktische Prüfung direkt nach Abschluss des pädagogischen Termins ablegen?

Nein. Es müssen mindestens 3 Monate zwischen dem Erhalt der Bescheinigung des pädagogischen Termins und der praktischen Prüfung liegen. In diesen 3 Monaten füllen der Lernende und seine Begleitperson(en) das Roadbook aus und fahren mindestens 1.500 km. 

Meine Bescheinigung läuft bald ab. Welches Verfahren muss ich beachten, um sie zu verlängern?

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur für die Begleitpersonen möglich. Diese Möglichkeit ist erst ein Jahr vor Ablauf Ihrer Bescheinigung auf Ihrem Konto verfügbar.
Zur Verlängerung Ihrer Bescheinigung müssen Sie sie in Ihrem Konto anmelden. Sie sehen dort einen blauen Rahmen mit einer Schaltfläche „Die Gültigkeit meiner Bescheinigung verlängern", auf die Sie klicken müssen. Sie werden sodann aufgefordert, 12 € zu bezahlen, und müssen die Schulung erneut absolvieren. Bei den ältesten Konten muss sehr wahrscheinlich im ersten Schritt zunächst gewählt werden, ob Sie Begleitperson oder Lernender sind.
Wenn Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins für ein und denselben Lernenden vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung verlängern, werden alle gefahrenen Kilometer für diesen Lernenden angerechnet.
Wenn Sie Ihre Bescheinigung über die Schulung im Rahmen des pädagogischen Termins verlängert haben, um Begleitperson für einen neuen Lernenden zu sein, können Sie Ihre Fahrausbildung beginnen. Wir erinnern daran, dass nur die Kilometer im Roadbook erfasst werden, die nach dem Ausstellungsdatum der jüngsten Bescheinigung des pädagogischen Termins für die Begleitperson(en) und den Lernenden gefahren werden.

Ich habe als Begleitperson meine Bescheinigung vor dem Ende ihrer Gültigkeit für denselben Lernenden verlängert. Gilt weiterhin das 3-monatige Fahrpraktikum?

Wenn Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins für denselben Lernenden vor dem Ende der Gültigkeit Ihrer ersten Bescheinigung verlängert haben, gilt der 3-monatige Praktikumszeitraum vor dem Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung Ihres Lernenden nicht.

Ich habe als Begleitperson meine Bescheinigung nach dem Ende ihrer Gültigkeit für denselben Lernenden verlängert. Wie steht es um die gefahrenen Kilometer und die 3 Monate Fahrpraktikum zwischen der abgelaufenen Bescheinigung und der Verlängerung?

Das 3-monatige Fahrpraktikum, bevor der Lernende die praktische Fahrprüfung ablegen kann, gilt in diesem Fall nicht.
Wenn Sie Ihre Bescheinigung nicht vor dem Ende ihrer Gültigkeit verlängert haben, können die zwischen der ersten Bescheinigung und der Verlängerung gefahrenen Kilometer nicht angerechnet werden. Wir fordern Sie auf, das Ablaufdatum der ersten Bescheinigung zu prüfen. Sie können Ihre Daten auf der Startseite unserer Website (https://rendezvouspedagogique.awsr.be) im Rahmen „Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins“ überprüfen.
Die Daten, an denen der pädagogische Termin absolviert wurde, werden von den Prüfzentren bei der Terminvereinbarung für die praktische Fahrprüfung überprüft. Der Beweis Ihrer Verlängerung wird automatisch an die Prüfzentren in der Wallonie übermittelt.

Wie überprüfe ich die Gültigkeit meiner Bescheinigung?

Sie können jederzeit die Startseite unserer Website (https://rendezvouspedagogique.awsr.be) besuchen und im Rahmen „Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins“ das hierzu vorgesehene Tool verwenden. Nachdem Sie Ihre Nationalregisternummer eingegeben haben, bestätigt das System unverzüglich das Ende der Gültigkeit Ihrer Bescheinigung.

Wie erhalte ich meine Bescheinigung?

Die Bescheinigung wird automatisch digital an die Prüfzentren in der Wallonie übermittelt.
Sie erhalten eine Bestätigung des Abschlusses Ihrer Schulung per E-Mail. Überprüfen Sie ggf. den Spam-Ordner in Ihrem E-Mail-Eingang.
Bescheinigungen des pädagogischen Termins, die VOR dem 19.10.2022 ausgestellt wurden, sind ebenfalls an die Prüfzentren übermittelt worden und brauchen bei der praktischen Fahrprüfung nicht mehr in ausgedruckter Form vorgezeigt zu werden.

Wie kann ich ein Duplikat meiner Bescheinigung erhalten?

Es ist nicht mehr notwendig, bei der praktischen Fahrprüfung eine auf Papier ausgedruckte Version der Bescheinigung vorzuzeigen. Die AWSR stellt daher keine gedruckten Bescheinigungen mehr aus.
Alle Bescheinigungen des pädagogischen Termins seit 2018 wurden an die Prüfzentren in der Wallonie übermittelt.

Wie lange bleibt meine Bescheinigung gültig?

Ihre Bescheinigung bleibt 5 Jahre lang gültig. Sie behalten während der gesamten Gültigkeitsdauer den Zugang zu Ihrem Konto. 

Darf ich gleichzeitig Begleitperson für zwei Lernende sein?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.
Wenn Sie zurzeit auf einem provisorischen Führerschein als Begleitperson angegeben sind, können Sie im Rahmen des Erhalts des Führerscheins B während eines Zeitraums von einem Jahr nach der Abmeldung von dem aktuellen provisorischen Führerschein nicht als Begleitperson auf einem neuen provisorischen Führerschein eingetragen werden. 

Ausnahmen: 

  • Ihre Kinder oder Mündel oder die Kinder oder Mündel seines gesetzlichen Partners (allgemeine Regel);
  • Ihr Ehepartner oder die Person, mit der er gesetzlich zusammenwohnt oder mit der er eine eheähnliche Gemeinschaft bildet;
  • Ihre Enkelkinder, ihre Schwestern, Brüder und Mündel;
  • Kinder, Enkelkinder, Schwestern, Brüder und Mündel Ihres Ehepartners oder der Person, mit der er oder sie gesetzlich zusammenwohnt oder der er eine eheähnliche Gemeinschaft bildet.

Sie können also gleichzeitig auf dem provisorischen Führerschein dieser Personen und auf dem provisorischen Führerschein eines Dritten eingetragen sein.
Umgekehrt kann die Begleitperson nicht in ein und demselben Jahr für eines der oben angegebenen Familienmitglieder und eine fremde Person eingetragen sein.

Welche Bedingungen muss die Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson muss seit mindestens 8 Jahren im Besitz eines Führerscheins B sein, in Belgien angemeldet sein und Inhaber eines in Belgien ausgestellten Ausweisdokuments sein. Der Begleitperson darf seit mindestens 3 Jahren nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden sein und sie muss den pädagogischen Termin wahrgenommen haben.

Wer kann den Lernenden bei der Fahrausbildung im System der freien Begleitung begleiten?

Der Inhaber eines provisorischen Führerscheins B darf nur in Begleitung seiner Begleitperson(en) (jeweils nur eine) und/oder eines geprüften Fahrschullehrers fahren. Er darf keinen anderen Fahrgast mitnehmen.
Zur Erinnerung: Es ist ebenfalls verboten, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens auf der öffentlichen Straße zu fahren:

  • freitags, samstags und sonntags;
  • am Vorabend von Feiertagen und an den Feiertagen selbst.

Was muss ich im Falle einer Verkehrskontrolle tun, wenn ich keine gedruckte Bescheinigung des pädagogischen Termins besitze?

Das digitale Dokument zur Bescheinigung der Schulung des pädagogischen Termins wird für die praktische Fahrprüfung des Lernenden an die Prüfzentren in der Wallonie übermittelt. 
Der Lernende ist folglich nicht verpflichtet, eine gedruckte Version der Bescheinigung zu besitzen, und bei einer Verkehrskontrolle wird die Vorlage dieses Dokuments nicht verlangt.

Ich möchte an Fahrschulstunden teilnehmen. Die Fahrschule verlangt von mir, dass ich das Datum und den Nachweis über die Teilnahme an der Schulung des pädagogischen Termins vorlege, sowohl für mich als auch für meine Begleitperson(en). Ich besitze diese Bescheinigung nicht. Wie muss ich vorgehen?

Das digitale Dokument zur Bescheinigung der Schulung des pädagogischen Termins wird für die praktische Fahrprüfung des Lernenden an die Prüfzentren in der Wallonie übermittelt. Die Fahrschulen benötigen dieses Dokument nicht. Sie können jederzeit die Startseite unserer Website (https://rendezvouspedagogique.awsr.be) besuchen und im Rahmen „Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins“ das hierzu vorgesehene Tool verwenden. Nachdem Sie die betroffenen Nationalregisternummern eingegeben haben, bestätigt das System unverzüglich das Ende der Gültigkeit Ihrer Bescheinigung.

 

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