FAQ
Der pädagogische Termin online
Die Begleitpersonen und der Lernende können die Schulung im Rahmen des pädagogischen Termins zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolvieren, allerdings müssen 3 Monate nach der Ausstellung der jüngsten Bescheinigung vergehen, bevor Sie die praktische Prüfung ablegen können.
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Setzen Sie sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Teilen Sie uns möglichst viele Informationen mit, damit wir das Problem analysieren können: Verwenden Sie einen PC, ein Tablet, ein Smartphone? Verwenden Sie Windows, macOS oder Linux? Welchen Webbrowser setzen Sie ein: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Safari oder einen anderen? Welche Zahlungsmethode haben Sie verwendet (Bancontact oder Kreditkarte)? Legen Sie ebenfalls einen Screenshot bei und geben Sie das Datum und die Uhrzeit des Problems, Ihren Namen sowie die E-Mail-Adresse an, mit der Sie versucht haben, sich für den pädagogischen Termin anzumelden. Wir sind bestrebt, Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Ja, sofern Sie vorhaben, die praktische Prüfung in der Wallonie abzulegen. Dafür müssen Sie nämlich die von der Region festgelegten Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung entsprechen.
Die Lernenden und die Begleitpersonen im System der freien Begleitung müssen jeweils individuell den pädagogischen Termin wahrnehmen. Am Ende der Schulung erhält jede Person eine Bescheinigung des pädagogischen Termins, die bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden muss.
Achtung: eine Person = eine namentliche Bescheinigung.
Gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 1. Oktober 2018 verfügen Sie über eine Frist von 7 Tagen ab dem Tag Ihrer Anmeldung, um den pädagogischen Termin wahrzunehmen. Nach Verstreichen dieser Frist haben Sie nicht länger Zugang zum Inhalt der Ausbildung. Wenn Sie die Schulung zu 100 % innerhalb der gewährten Frist abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Bescheinigung des pädagogischen Termins und bleibt Ihr Konto aktiv; allerdings haben Sie nicht länger Zugang zum Inhalt der Schulung. Wenn Sie die Ausbildung nicht zu 100 % innerhalb dieser Frist absolviert haben, haben Sie nicht länger Zugang zum Inhalt der Schulung und wird Ihr Konto gelöscht. In diesem Fall müssen Sie sich erneut anmelden, erneut 13,07 € zahlen und den Kurs innerhalb von 7 Tagen absolvieren, um Ihre Bescheinigung zu erhalten.
Es handelt sich um einen Onlinekurs zur Einführung in die Fahrausbildung (Führerschein B). Der pädagogische Termin geht auf das spezifische Risiko der jungen Fahranfänger ein und hebt die Komplexität des Fahrens sowie die Herausforderungen der Fahrausbildung hervor.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen an der Online-Schulung teilnehmen.
Die freie Begleitung steht Jugendlichen offen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die theoretische Prüfung bestanden haben und bei der Fahrausbildung von einer oder zwei Begleitpersonen begleitet werden. Sie und Ihre Begleitperson(en) müssen den pädagogischen Termin entweder auf der Website oder in einer anerkannten Fahrschule wahrnehmen. Sodann fahren Sie höchstens 36 Monate lang mit einem provisorischen Führerschein.
Achtung: Sie und Ihre Begleitperson(en) müssen jeweils einzeln den pädagogischen Termin wahrnehmen, bevor die Phase der Fahrausbildung beginnt. Die praktische Prüfung muss mindestens 3 Monate und höchstens 36 Monate nach der Ausstellung der Bescheinigung des pädagogischen Termins stattfinden. Jeder muss bei der praktischen Prüfung seine persönliche Bescheinigung des pädagogischen Termins vorlegen. Die Bescheinigung bleibt 5 Jahre lang gültig.
Um die praktische Prüfung ablegen zu können, müssen Sie außerdem:
- mindestens 1500 km gefahren sein und das Roadbook ausgefüllt haben
- den Risikowahrnehmungstest bestanden haben
Wenn Sie dies wünschen, können Sie Ihre Fahrausbildung durch Kurse in einer anerkannten Fahrschule vervollständigen.
Nach dem pädagogischen Termin
Wenn Ihre Ausbildung als Begleitperson oder Lernender abgeschlossen ist, gehen Sie zurück auf die Startseite Ihres Kontos. Das Roadbook befindet sich auf dieser. Es kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Nein. Nachdem Sie die Bescheinigung des pädagogischen Termins erhalten haben, müssen Sie und Ihr(e) Begleitperson(en) das Roadbook ausfüllen und mindestens 1500 km fahren. Dafür haben Sie mindestens 3 Monate und höchstens 36 Monate Zeit. Bei der Berechnung der Kilometer werden nur die Kilometer berücksichtigt, die nach dem Ausstellungsdatum der jüngsten Bescheinigung des pädagogischen Termins gefahren worden sind.
Wenn Sie gegen die Bedingungen Ihres provisorischen Führerscheins verstoßen, droht Ihnen eine Geldbuße zwischen 50 und 500 €, multipliziert mit 8 Zuschlagszehnteln.
Wenn Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Verhängung dieser Geldbuße kontrolliert werden und dabei irgendein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt wird, kann die Geldbuße verdoppelt werden.
Bescheinigung des abgeschlossenen pädagogischen Termins
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung ist nur für die Begleitpersonen möglich.
Wenn Sie bereits als Begleitperson auf dem vorläufigen Führerschein eines Lernenden vermerkt sind und Ihre Bescheinigung des pädagogischen Treffens abläuft, haben Sie die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer Ihrer Bescheinigung für 5 Jahre zu verlängern.
Diese Verlängerung der Gültigkeit, die vor dem Ablauf Ihrer aktuellen Bescheinigung durchgeführt wird, ermöglicht es Ihnen, die Begleitung Ihres Lernenden ohne Anwendung einer neuen Frist von 3 Monaten vor der praktischen Prüfung fortzusetzen, und vermeidet gleichzeitig den Verlust der bereits zurückgelegten Kilometer, die im Roadbook eingeschrieben sind.
Um die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie sich in Ihr Konto einloggen und auf die Schaltfläche "Die Gültigkeit meiner Bescheinigung verlängern" klicken. Sie werden aufgefordert 12 € zu zahlen und müssen erneut an der Ausbildung teilnehmen, um diese Verlängerung zu bestätigen.
Die Verlängerung der Bescheinigung wird erst ein Jahr vor Ablauf Ihrer Bescheinigung auf Ihrem Konto verfügbar sein.
Sie können jederzeit auf die Startseite unserer Website gehen und das dafür vorgesehene Überprüfungsmodul nutzen, um die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung zu überprüfen. Nachdem Sie Ihre nationale Nummer eingegeben haben, wird Ihnen das System sofort das Datum bestätigen, an dem die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung abläuft.
Um Zugang zu diesem Überprüfungsmodul zu erhalten, gehen Sie bitte auf die Startseite unserer Website und gehen Sie auf den Kasten "Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Bescheinigung des pädagogischen Termins".
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Sie die Ausbildung absolviert haben. Die Bescheinigung wird automatisch an die Prüfungszentren in Wallonien weitergeleitet.
Die Bescheinigung über die Teilnahme am pädagogischen Termin wird in den Prüfungszentren in Wallonien elektronisch überprüft werden. Diese Information wird ihnen automatisch übermittelt. Der Benutzer benötigt also keine Bescheinigung in Papierform mehr.
Ihre Bescheinigung bleibt 5 Jahre lang gültig. Während der gesamten Gültigkeitsdauer haben Sie Zugang zu Ihrem Konto, können aber nicht mehr auf den Inhalt der Schulung zugreifen.
Begleitpersonen
Der Inhaber eines provisorischen Führerscheins B darf nur in Begleitung seiner Begleitperson bzw. seiner Begleitpersonen und/oder eines geprüften Fahrschullehrers fahren. Er darf keinen anderen Fahrgast mitnehmen. Dieses Verbot unterstreicht die Tatsache, dass das Fahren mit einem provisorischen Führerschein zur Fahrausbildung des Fahrers dient und dass nur die Personen, die zur Schulung des Führerscheinanwärters fähig sind, ihn bei seiner Fahrausbildung begleiten dürfen.
Die Begleitperson muss unter anderem seit mindesten 8 Jahren im Besitz eines Führerscheins B sein, in Belgien angemeldet sein und Inhaber eines in Belgien ausgestellten Ausweisdokuments sein. Der Begleitperson darf seit mindestens 3 Jahren nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden sein und sie muss den pädagogischen Termin wahrgenommen haben.
Nein. Es gilt das Verbot, im Jahr vor der Ausstellung des provisorischen Führerscheins nicht auf einem anderen provisorischen Führerschein als Begleitperson angegeben gewesen zu sein. Dieses Verbot gilt nicht in Bezug auf Ihre Kinder, Enkel, Schwestern und Brüder, Mündel oder diejenigen Ihres gesetzlichen Lebenspartners.
Die Begleitperson und der Lernende müssen in Belgien angemeldet sein und Inhaber eines in Belgien ausgestellten Ausweisdokuments sein.