Die Ausbildungswege in der Wallonie

Die freie Begleitung

Provisorischer Führerschein 36 Monate

Freie Begleitung

 

Die freie Begleitung steht Jugendlichen offen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und die theoretische Prüfung bestanden haben. Wenn Sie sich für diesen Ausbildungsweg entscheiden, müssen Sie bei Ihrer Fahrausbildung immer von einer oder zwei Begleitpersonen begleitet werden.


Sie und Ihre Begleitperson(en) müssen individuell den pädagogischen Termin entweder auf unserer Website oder in einer anerkannten Fahrschule wahrnehmen.


Sodann absolvieren Sie ein Fahrpraktikum von mindestens 3 Monaten und höchstens 36 Monaten (diese Frist wird ausgehend vom Ausstellungsdatum der jüngsten Bescheinigung des pädagogischen Termins berechnet). Sie müssen mindestens 1500 km fahren und das Roadbook ausfüllen, um Ihre Fahrausbildung zu dokumentieren.

Falls Sie dies wünschen, können Sie Kurse in einer anerkannten Fahrschule besuchen, um Ihre Fahrausbildung zu vervollständigen.

Die Schulung in einer Fahrschule

Provisorischer Führerschein 18 Monate

18 Monate

 

Die Schulung in einer anerkannten Fahrschule ist für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben und die theoretische Prüfung bestanden haben, zugänglich. Wenn Sie sich für diesen Ausbildungsweg entscheiden, müssen Sie mindestens 20 praktische Unterrichtsstunden in einer Fahrschule besuchen, bevor das Praktikum beginnen kann.


Sodann müssen Sie den Eignungstest in einem Prüfzentrum bestehen, welcher es Ihnen ermöglicht, ohne Begleitung zu fahren. Ihre Fahrausbildung wird mindestens 3 Monate und höchstens 18 Monate dauern.


In diesem Zeitraum müssen Sie mindestens 1500 km fahren und ein Fahrtenbuch, das „Roadbook“, ausfüllen, um Ihre Fahrausbildung zu dokumentieren.

Der direkte Zugang

direckte Zugang

 

Dieser Ausbildungsweg ermöglicht Ihnen, die praktische Führerscheinprüfung ohne vorausgehendes Fahrpraktikum, m. a. W. ohne provisorischen Führerschein, abzulegen, sofern er mindestens 30 Stunden Fahrunterricht in einer anerkannten Fahrschule absolviert hat.

Wechsel des Ausbildungswegs

Wenn Sie einen gültigen provisorischen Führerschein mit einer Laufzeit von 18 oder 36 Monaten besitzen, dürfen Sie während des Fahrpraktikums ein einziges Mal den Ausbildungsweg wechseln und einen provisorischen Führerscheins des anderen Ausbildungswegs beantragen. In diesem Fall unterliegen Sie allen Bedingungen, die für den ausgewählten Ausbildungsweg gelten. Das bereits mit dem vorigen provisorischen Führerschein durchgeführte Praktikum wird berücksichtigt.