Die Prüfungen

Der technische Fahreignungstest

Bei diesem Test wird Ihre Fahrtauglichkeit beurteilt. So können Sie beweisen, dass Sie das Fahrzeug hinreichend beherrschen und dass Sie sich an die Verkehrsbedingungen anpassen können, um Ihre Fahrausbildung ohne Begleitperson fortzusetzen, d. h. also um vor der praktischen Führerscheinprüfung allein zu fahren.

Auf dem Programm:

  • Vorausgehende Kontrollen
    Hier werden die elementaren Kenntnisse des Fahrzeugs, seiner Bedienung und der angemessenen Sitzposition zum Fahren geprüft. Diese Kontrollen finden vor Beginn der Fahrt auf der öffentlichen Straße statt.
  • Das Manöver
    Während der Fahrt fordert der Prüfer Sie auf, ein zufällig gewähltes Manöver auszuführen: halten/parken, wenden, senkrecht zur Fahrbahn parken oder rückwärtsfahren.
  • Das geleitete Fahren
    Der Prüfer leitet Sie über eine Strecke und gibt Ihnen deutlich den Weg an. Ihre Fahrweise wird ausgehend von dieser Strecke, Ihrer Beachtung der Straßenverkehrsordnung, Ihrer Beherrschung des Fahrzeugs und Ihres Verhaltens im Straßenverkehr bewertet.

Bedingungen für das Ablegen der Prüfung:

  • Das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben
  • Den Risikowahrnehmungstest bestanden haben
  • Eine gültige Bescheinigung der bestandenen theoretischen Prüfung besitzen
  • Sich zu einem Autosécurité- oder AIBV-Prüfzentrum begeben

Besonderheiten für die freie Begleitung

Sie können diese Prüfung ablegen, wenn Sie den Ausbildungsweg wechseln und zu einem provisorischen Führerschein für 18 Monate übergehen möchten.


Hierzu müssen Sie: 

  • mindestens 3 Monate Fahrpraktikum mit einem provisorischen Führerschein für 36 Monate absolviert haben (den pädagogischen Termin wahrgenommen haben).
  • einen 36 Monate gültigen provisorischen Führerschein besitzen.

Besonderheiten für die Schulung in einer Fahrschule

Der technische Fahreignungstest ist eine Voraussetzung für den Erhalt des 18 Monate gültigen Führerscheins.

Sie können diese Prüfung ablegen:

  • nachdem Sie 20 praktische Unterrichtsstunden in einer anerkannten Fahrschule absolviert und eine „Bescheinigung des praktischen Fahrunterrichts“ erhalten haben.